Die Einäscherung ist seit dem 19. Jahrhundert eine weit verbreitete Art der Bestattungsform geworden. Sie kann heute der Erdbestattung gleichgestellt werden. Dem Sarg wird eine, mit einer Nummer versehene, Schamottmarke beigelegt, so dass die Identität des Verstorbenen gewahrt bleibt. Die Einäscherung ist die Voraussetzung für einige der modernen Bestattungsformen, die wir Ihnen in den nächsten Punkten noch näher beschreiben.
Auch für die Feuerbestattung gilt in Deutschland die Beisetzungspflicht. Die Urne muss auf einem Friedhof beigesetzt werden, hierfür stehen Reihen- oder Wahlgräber, Bestattungswälder, Kolumbarien (Urnenwand), Urnenwiesen mit gemeinsamer Gedenktafel oder namenlose Urnenfelder zur Verfügung.
Die Einäscherung selbst erfolgt im Sarg.
Alle Formalitäten und Erledigungen entsprechen denen der Erdbestattung.
Aber auch hier gilt:
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