Boensel Bestattungen

Rechtliches zu einem Bestattungsinstitut

Was ist rechtlich zu berücksichtigen bei einer Bestattung?

Auf diese Frage gibt es keine einheitliche Antwort, da die Bestattungsvorschriften von Land zu Land unterschiedlich sind. Es gibt jedoch einige allgemeine Dinge, die bei der Planung einer Beerdigung beachtet werden sollten. Das Bestattungsinstitut Bönsel Bestattungen in Kaufbeuren hat Ihnen alles Wichtige im folgenden Artikel zusammengefasst.

 

Wichtig: Zunächst die Formalitäten klären – unser Bestattungsinstitut hilft Ihnen dabei

Ist der Trauerfall kürzlich eingetreten, so gilt es zunächst, sich um die wichtigen Unterlagen des Verstorbenen zu kümmern. Auf der folgenden Seite finden Sie eine Liste mit allen wichtigen Unterlagen, die für die weiteren Formalitäten benötigt werden. Hier geht es zur Liste

Darüber hinaus erreichen Sie unser Bestattungsinstitut für persönliche Hilfe im Trauerfall in Kaufbeuren und Umgebung. Rufen Sie uns gerne jederzeit – auch nachts – unter der Telefonnummer 08341 / 4629 an und wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten.

 

Die Beerdigung muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen

Je nach Bundesland bleiben nur vier bis zehn Tage Zeit für die Beerdigung bzw. Einäscherung. Entscheiden Sie sich für letztere, dann muss die Urne innerhalb einiger Wochen nach der Feuerbestattung beigesetzt werden.

 

Die Beerdigungskosten tragen die nächsten Angehörigen

Hat der Verstorbene keinen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen, in dem die Kosten festgehalten und vorab Geld über ein Treuhandkonto eingezahlt wurde, dann müssen die nächsten Angehörigen die Beerdigungskosten tragen.

Das gilt auch dann, wenn die Angehörigen über längere Zeit keinen Kontakt mehr zum Verstorbenen hatten oder sich im Streit von diesem getrennt haben. Nur unter besonderen Fällen, zum Beispiel bei Missbrauch oder häuslicher Gewalt, kann ein Angehöriger sich der Verantwortung entziehen.

Bei mehreren Erben werden die Kosten gleichmäßig unter diesen aufgeteilt.

 

Die Wünsche des Verstorbenen sind bindend

Wenn der Verstorbene vor seinem Tod bestimmte Wünsche in Bezug auf die Bestattung geäußert hat, sind diese rechtlich bindend. Leider lassen sich diese aber nicht immer ausreichend nachweisen oder umsetzen. Hier empfiehlt sich eine Bestattungsvorsorge schon zu Lebzeiten, um die Wünsche schriftlich festzuhalten.

So können Sie auch die Kosten Ihrer eigenen Beerdigung vorab festlegen und abdecken, um Ihre Angehörigen im Todesfall zu entlasten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur Bestattungsvorsorge